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Reklamationsverfahren

Reklamationsverfahren der zatechservis s.r.o.

1. Grundlegende Bestimmungen

1.1 Dieses Reklamationsverfahren der zatechservis s.r.o., mit dem Sitz Lidická 700/19, Veveří, PLZ 602 00 Brno, IdNr.: 032 78 263 eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht in Brünn, Abteilung C, Einlage 84280 („Verkäufer“) regelt die grundlegenden gegenseitigen Rechte und Pflichten des Käufers im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung oder Qualitätsgarantie (Reklamationen) beim Abschluss von Kaufverträgen im Wege der Fernkommunikation, insbesondere über die Web-Schnittstelle des Online-Shops unter www.hsparts.at oder im Ladengeschäft des Verkäufers.

1.2 Dieses Reklamationsverfahren ist ein fester Bestandteil der Geschäftsbedingungen des Verkäufers („GB“) und sofern hier nicht anders angegeben, haben die hier verwendeten Begriffe die gleiche Bedeutung wie in den GB. Die Rechte und Pflichten, die nicht durch dieses Reklamationsverfahren oder die GB geregelt sind, unterliegen den geltenden Rechtsvorschriften der Österreich. Der Käufer ist verpflichtet, sich noch vor der Bestellung der Waren mit diesem Reklamationsverfahren und den GB vertraut zu machen.

2. Rechte aus mangelhafter Leistung und Gewährleistung der Qualität

2.1 Ist der Käufer ein Verbraucher, so kann er einen Mangel, der an der Ware auftritt, innerhalb von zwei (2) Jahren nach der Übernahme rügen, sofern nichts anderes vereinbart ist; hat der Käufer den Mangel gegenüber dem Verkäufer zu Recht gerügt, so läuft die Frist nach dem vorstehenden Satz nicht für den Zeitraum, in dem der Käufer die Ware nicht nutzen kann. Der Verkäufer haftet dem Käufer dafür, dass die Ware bei der Übernahme frei von Mängeln ist. Insbesondere haftet der Verkäufer dem Käufer dafür, dass zum Zeitpunkt der Übernahme:

- die Ware der vereinbarten Beschreibung, dem Typ und der Menge sowie der Qualität, der Funktionalität, der Kompatibilität, der Interoperabilität und anderen vereinbarten Merkmalen entspricht;
- die Ware für den Zweck geeignet ist, für den der Käufer sie benötigt und dem der Verkäufer zugestimmt hat;
- die Ware mit dem vereinbarten Zubehör und der Gebrauchsanleitung, einschließlich der Montage- oder Installationsanleitung, geliefert wird.

2.2 Weist der Verkäufer den Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages nicht gesondert auf eine abweichende Beschaffenheit der Ware hin und stimmt der Käufer dem nicht ausdrücklich zu, so haftet der Verkäufer dem Käufer darüber hinaus dafür, dass neben der vereinbarten Beschaffenheit im Sinne von Art 2.1 die Ware:

- sich für den Zweck eignet, für den die Ware dieser Art üblicherweise verwendet wird, auch im Hinblick auf Rechte Dritter, Rechtsvorschriften, technische Normen oder Branchenkodizes, sofern es keine technischen Normen gibt;
- in Menge, Qualität und anderen Beschaffenheiten, einschließlich Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit, den üblichen Beschaffenheiten von Waren derselben Art entspricht, die der Käufer vernünftigerweise erwarten kann, auch im Lichte öffentlicher Erklärungen des Verkäufers oder einer anderen Person in der Vertragskette des Verkäufers, insbesondere der Werbung oder der Kennzeichnung. Der Verkäufer ist an die im vorstehenden Satz genannte öffentliche Erklärung nicht gebunden, wenn er nachweist, dass er sie nicht kannte oder dass sie zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags zumindest in vergleichbarer Weise geändert wurde oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte;
- sie mit Zubehör, einschließlich Verpackung, Montageanleitung und sonstiger Gebrauchsanweisung, die der Käufer vernünftigerweise erwarten kann, geliefert wird;
- und sie in Qualität oder Ausführung dem Muster oder der Vorlage entspricht, die der Verkäufer dem Käufer vor Abschluss des Kaufvertrags zur Verfügung gestellt hat.

Zeigt sich der Mangel der Ware innerhalb eines (1) Jahres ab der Übernahme, so gilt die Ware als bereits bei der Übernahme mangelhaft, es sei denn, die Beschaffenheit der Ware schließt dies aus; diese Frist läuft nicht für die Zeit, in der der Käufer die Ware nicht benutzen kann, wenn er den Mangel zu Recht gerügt hat.

2.3 Handelt der Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit (bzw. wenn der Käufer kein Verbraucher ist), beträgt die Frist für die Ausübung von Rechten aus mangelhafter Leistung der Ware 12 Monate ab dem Datum ihrer Übernahme, außer bei kompletten Motoren, wo sie 6 Monate beträgt (maximal jedoch 9 Monate ab dem Datum des Versandes aus dem Lager des Verkäufers), sofern zwischen Verkäufer und Käufer nichts anderes vereinbart wurde.

2.4 Falls im Kaufvertrag, im Garantieschein (Bedingungen), in der Werbung oder auf der Verpackung der Ware unterschiedliche Längen der Garantiezeit angegeben sind, gilt die längste von ihnen.

2.5 Das Recht aus mangelhafter Leistung steht dem Käufer nicht zu, wenn er den Mangel selbst verursacht hat.

2.6 Ein Mangel ist nicht die durch den normalen Gebrauch verursachte Abnutzung oder, bei einer gebrauchten Sache, die Abnutzung, die dem Umfang der bisherigen Nutzung entspricht.

2.7 Ist die Sache mit einem Mangel behaftet, kann der Käufer deren Beseitigung verlangen. Er kann nach seiner Wahl die Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder die Nachbesserung der Sache verlangen, es sei denn, die gewählte Art der Mängelbeseitigung ist unmöglich oder im Vergleich zu der anderen Art unverhältnismäßig teuer; dies ist insbesondere unter Berücksichtigung der Bedeutung des Mangels, des Wertes, den die Sache ohne den Mangel hätte, und der Frage zu beurteilen, ob der Mangel auf die andere Art ohne erhebliche Schwierigkeiten für den Käufer beseitigt werden kann.

2.8 Der Verkäufer kann die Beseitigung des Mangels verweigern, wenn sie unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung des Mangels und den Wert, den die Sache ohne den Mangel hätte.

2.9 Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nach dessen Rüge zu beheben, so dass dem Käufer unter Berücksichtigung der Art der Sache und des Zwecks, für den der Käufer die Sache erworben hat, keine erheblichen Unannehmlichkeiten entstehen.

2.10 Der Verkäufer hat die Sache auf seine Kosten zur Beseitigung des Mangels zu übernehmen. Wenn die Demontage der Sache, deren Montage entsprechend der Art und dem Zweck der Sache vor dem Auftreten des Mangels durchgeführt wurde, dies erfordert, hat der Verkäufer die mangelhafte Sache zu demontieren und eine reparierte oder neue Sache zu montieren oder die Kosten dafür zu tragen.

2.11 Übernimmt der Käufer die Sache nicht innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Verkäufer ihn über die Möglichkeit informiert hat, die Sache nach der Reparatur zu übernehmen, so hat der Verkäufer Anspruch auf die Lagergebühr; haben sich die Parteien nicht über den Betrag geeinigt, so gilt der übliche Betrag als vereinbart.

2.12 Der Käufer kann einen angemessenen Preisnachlass verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn:

- der Verkäufer sich geweigert hat, den Mangel zu beheben, oder ihn nicht gemäß den Artikeln 2.7 und 2.8 behoben hat
- der Mangel sich wiederholt;
- der Mangel eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt; oder
- aus der Erklärung des Verkäufers oder den Umständen ersichtlich ist, dass der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne erhebliche Schwierigkeiten für den Käufer behoben werden kann.

2.13 Der angemessene Preisnachlass ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Wert der mangelfreien Sache und dem Wert der mangelhaften Sache, die der Käufer erhalten hat.

2.14 Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel unerheblich ist; es wird vermutet, dass der Mangel nicht unerheblich ist.

2.15 Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, so hat der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis unverzüglich zu erstatten, nachdem er die Sache erhalten hat oder der Käufer ihm nachweist, dass er die Sache abgesandt hat.

2.16 Die in diesem Reklamationsverfahren enthaltenen Bestimmungen gelten nicht, wenn:

- der Mangel bereits bei der Übernahme vorhanden war und für diesen Mangel ein Kaufpreisnachlass vereinbart ist;
- der Mangel vom Käufer verursacht wurde und auf eine unsachgemäße Handhabung oder Behandlung der Ware zurückzuführen ist;
- der Mangel auf eine übermäßige Belastung oder Verwendung unter anderen als angemessenen, zumutbaren Bedingungen zurückzuführen ist;
- der Mangel durch den Käufer verursacht wurde und auf unsachgemäßen Gebrauch, Lagerung oder unsachgemäße Wartung unter Verstoß gegen die Anweisungen des Verkäufers und des Herstellers oder sonstige Eingriffe des Käufers oder mechanische Beschädigungen zurückzuführen ist; oder
- der Mangel durch ein äußeres Ereignis verursacht wurde, das sich dem Einfluss des Verkäufers entzieht.

2.17 Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er im Falle der Lieferung der Ware durch einen Paketdienst oder einen anderen Frachtführer verpflichtet ist, die Unversehrtheit der Verpackung der Sendung und der Klebebänder zu überprüfen, und dass er im Falle von Zweifeln an der Fehlerhaftigkeit der Sendung das Recht hat, die Übernahme einer unvollständigen oder beschädigten Sendung zu verweigern

2.18 Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass durch den Einbau oder die Verwendung von gekauften Nicht-Originalteilen die vom Hersteller der Originalware gewährte Qualitätsgarantie (vertragliche Garantie) oder erweiterte Garantie erlöschen kann.

3. Reklamationsverlauf

3.1 Der Käufer ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu rügen, nachdem er Gelegenheit hatte, die Ware zu besichtigen, und er den Mangel bei genügender Sorgfalt hätte entdecken können, entweder durch Kennzeichnung des Mangels oder durch Mitteilung, wie sich der Mangel äußert. Insbesondere ist der Käufer verpflichtet, die Ware vor Unterzeichnung des Lieferscheins ordnungsgemäß auf quantitative oder qualitative Mängel zu prüfen. Untersucht der Käufer, der kein Verbraucher ist, die Ware nicht unverzüglich nach der Übernahme, so kann er offensichtliche Mängel nur geltend machen, wenn er beweist, dass die Ware zum Zeitpunkt des Übergangs der Schadensgefahr auf den Käufer solche Mängel aufwies.

3.2 Der Käufer, der Verbraucher ist, hat das Recht, die Reklamation beim Verkäufer einzureichen, und zwar in jeder seiner Niederlassungen, in der die Annahme der Reklamation in Bezug auf das verkaufte Sortiment möglich ist, d.h. am Ort des Verkäufers oder an einem dem Käufer näher gelegenen Ort, der Käufer rügt den Mangel gegenüber demjenigen, der für die Durchführung der Reparatur bestimmt ist. Der Käufer hat das Recht, eine Reklamation auch per Post oder auf elektronischem Weg unter info@hsparts.at einzureichen. Der Käufer ist verpflichtet nachzuweisen, dass ihm das Recht zusteht, die Reklamation geltend zu machen, insbesondere das Kaufdatum zu belegen, entweder durch Vorlage eines Kaufbelegs, eines Garantiescheins oder auf andere glaubwürdige Weise.

3.3 Der Käufer, der kein Verbraucher ist, hat das Recht, eine Reklamation beim Verkäufer einzureichen, indem er die reklamierte Ware auf seine Kosten an die Adresse des Geschäftssitzes des Verkäufers sendet oder sie persönlich zusammen mit einer Kopie des Verkaufsbeleges und einem unterzeichneten Reklamationsprotokoll dem Handelsvertreter des Verkäufers übergibt; der Käufer ist verpflichtet, seine Reklamationsberechtigung nachzuweisen, insbesondere durch Vorlage des Original-Verkaufsbeleges und einer detaillierten Beschreibung des Mangels an der Ware. Wenn die Bedingungen des vorigen Satzes dieses Artikels nicht erfüllt sind, wird die Reklamation des Käufers, der kein Verbraucher ist, nicht akzeptiert und die Ware wird ihm auf seine Kosten zurückgesandt.

3.4 Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine schriftliche Bestätigung auszustellen, in der er das Datum, an dem der Käufer die Reklamation geltend gemacht hat, den Inhalt der Reklamation, die vom Käufer verlangte Art der Erledigung der Reklamation und die Kontaktdaten des Käufers für die Erteilung von Informationen über die Erledigung der Reklamation angibt.

3.5 Die Reklamation, einschließlich der Beseitigung des Mangels, muss innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Reklamation erledigt und der Verbraucher darüber informiert werden, es sei denn, der Verkäufer und der Verbraucher vereinbaren eine längere Frist. Erledigt der Verkäufer die Reklamation nicht innerhalb der festgelegten Frist und informiert er den Verbraucher nicht über die Art und Weise der Erledigung, ist der Käufer in der Position eines Verbrauchers berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis zu verlangen.

3.6 Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine Bestätigung über das Datum und die Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation, einschließlich der Bestätigung über die Durchführung der Reparatur, sowie über die Dauer der Reparatur oder eine schriftliche Begründung für die Ablehnung der Reklamation auszustellen.

3.7 Wenn der Käufer kein Verbraucher ist, gilt die Frist gemäß Artikel 3.5 dieses Reklamationsverfahrens nicht, aber der Verkäufer verpflichtet sich, die Reklamation innerhalb der kürzest möglichen Zeit im Hinblick auf die professionelle Beurteilung der Waren durch den Verkäufer oder den Hersteller zu lösen.

3.8 Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass im Falle des Austauschs der Ware im Rahmen der Reklamationserledigung keine neue Frist für die Ausübung der Rechte aus der mangelhaften Leistung läuft.

4. Schlussbestimmungen

4.1 Der Käufer, der ein Verbraucher ist, hat das Recht auf eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten (ADR) aus dem Vertrag mit dem Verkäufer gemäß § 20d ff. des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz in der geltenden Fassung. Die außergerichtliche Beilegung einer Verbraucherstreitigkeit wird auf Vorschlag des Käufers eingeleitet, der schriftlich, mündlich in einem Protokoll oder elektronisch über das Online-Formular auf der Website. Keine der Bestimmungen dieses Artikels schließt die Möglichkeit des Käufers aus, seinen Anspruch an das zuständige Gericht zu richten.

4.2 Zur Geltendmachung einer Reklamation kann der Käufer das Reklamationsformular verwenden, das eine Anlage zu diesem Reklamationsverfahren bildet und auch in elektronischer Form auf der Website des Verkäufers www.hsparts.at und in Papierform im Ladengeschäft des Verkäufers erhältlich ist.

4.3 Der Verkäufer kann den Wortlaut dieses Reklamationsverfahrens jederzeit ändern oder ergänzen. Diese Bestimmung berührt jedoch nicht die Rechte und Pflichten, die sich aus Kaufverträgen ergeben, die vor Inkrafttreten des neuen Reklamationsverfahrens geschlossen wurden.

4.4 Dieses Reklamationsverfahren tritt am 8.1.2024 in Kraft und wird wirksam.